Argumente für Den erhalt des Malchower luchEs


Folgende Argumentation führen wir zum Erhalt des Malchower Luches:

 

Untersuchungen des Malchower Luches, im Vorfeld der Planung zur Baustraße während der Sanierung der Dorfstraße, brachten unter anderem folgende Ergebnisse:

(veröffentlicht in Drucksache 17/18 981 des Abgeordnetenhauses vom 31.08.2016)

 

„Frage 18: Welche Tier- und Pflanzenarten sind in diesem Feuchtgebiet ermittelt worden? Wie sollen diese geschützt werden?

Antwort zu 18:

Für Amphibien liegen bestätigte Vorkommen von Grasfrosch und Teichfrosch im Malchower

Dorfgraben und im Stillgewässer nördlich der Ortnitstraße vor. Des Weiteren sind Vorkommen von Braunfröschen und Teichmolch sowie den streng geschützten Arten Moorfrosch, Knoblauchkröte, Wechselkröte bekannt. Im Bereich kommen neben zahlreichen häufig anzutreffenden Vogelarten auch ausgesprochen lärmempfindliche Arten wie Bluthänfling, Braunkehlchen, Kuckuck, Neuntöter, Pirol, Wachtelkönig, Waldohreule und Wiesenschafsstelze vor. Darüber hinaus haben im Gebiet zwei Paare des Weißstorches ihre Horste.“

 

Natur- und Umweltschutz

  • Laut Landschafts- und Artenschutzprogramm des Landes Berlin handelt es sich bei der beplanten Fläche um einen kulturlandschaftlich geprägten Raum in dem folgende Entwicklungsschwerpunkte gelegt wurden:

Der gesamte Landschaftsraum ist

  • als Vorsorgegebiet Luftreinhaltung eingestuft und der Erhalt der Freiflächen und die Erhöhung des Vegetationsanteils ist laut Landschaftsprogramm geplant,
  • als Vorsorgegebiet für Boden eingestuft worden und unter anderem soll die Bodenversieglung vermieden werden, eine bodenschonende Bewirtschaftung stattfinden und der natürliche Bodenaufbau erhalten werden,
  • ein Entwicklungsschwerpunkt für Erholung, in dem die Sicherung und Entwicklung der landschaftsräumlichen Zusammenhänge sowie der typischen Nutzungen und Strukturen verbessert werden sollen,
  • zum Erhalt und zur Entwicklung typischer Landschaftselemente wie Feucht- und Nasswiesen vorgesehen, zumal sich dort ein ausgewiesenes Feuchtgebiet befindet.
  • 2008/2009 wurde mit EU-Geldern die Renaturierung des Feuchtbiotops finanziert und ein Gewässer in der Feuchtwiese ausgebaggert. Um wassergebundene Arten zu erhalten, ist dieser Bereich als schützenswert eingestuft. Die Renaturierung erfolgte als Ausgleich zu bereits gebauten Straßen. Somit ist es eine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme und darf nicht wieder beseitigt oder überbaut werden.
    Laut EU gibt es eine 12 jährige Fristbindung zur Erhaltung des hergestellten Zustandes.
  • Ebenfalls wurde mit EU-Geldern ein Teil des Wanderwegs 16 oder „Humboldt-Spur“ der 20 grünen Hauptwege finanziert. Auch hier gibt es eine Bindungsfrist für die Nutzung.
  • Eine Studie der Humboldt-Universität Berlin von 2015 kartiert eines der letzten naturnahen Niedermoore Berlins mitten im Malchower Luch. Dieses Moor brauchte Jahrhunderte um so zu entstehen und sollte nicht leichtfertig zerstört werden. Ein Moor kann man nicht so schnell renaturieren oder gar verlegen.
  • Berlin-Lichtenberg hat drei Storchennester, von denen zwei in Malchow stehen. Das Gebiet des Malchower Luches ist eine der Hauptnahrungsquellen für diese Störche.
  • Tierarten wie Hasen, Eulen, Käuze, Rehe, Fasane, Nachtigall, Sprosser, diverse geschützte und auf der Roten Liste befindlichen Amphibienarten und Insekten, sowie zwei in Malchow befindliche Storchenpaare wären durch den Straßenbau extrem gefährdet. Als wertgebende Art sei der Eisvogel erwähnt, der am Fließgraben sein Revier hat.
  • Die Bienenausflugszone wäre sehr eingeschränkt.
  • Angelegte Brutplätze für Greifvögel, Bienenweide und ein großer Teil der Artenvielfalt wäre zerstört.
  • Das Vorhaben würde eine freie und schützenswerte Fläche durchschneiden, es würde sich um einen schweren Eingriff in Natur und Umwelt handeln und ein Naherholungsgebiet zerstören.
  • Besonders die Bauphase wäre eine große Belastung für Flora und Fauna mit unabschätzbaren Folgen.


Sonstige

  • Notlandefläche für Flugzeuge (Ein- und Ausflugschneise Berlin Tegel) und für Hubschrauber im Noteinsatz
  • Die untere Ortnitstraße ist der Schulweg zahlreicher Kinder, welche die Schule "Grüner Campus" besuchen. Dieser Schulweg würde erneut durchschnitten bzw. gekreuzt werden – im Plan unzureichend berücksichtigt.
  • Alleecharakter der unteren Ortnitstraße sowie des Märchenwegs wären unwiederbringlich zerstört.
  • Kleinunternehmen wären durch die Zerschneidung des Gebietes betroffen und ihre Existenz gefährdet.

 

In der Planung nicht realistisch berücksichtigt:

 

  • Das Gebiet dient der Frischluftzufuhr des östlichen Zentrums von Berlin. Durch die Feuchtigkeit des Gebietes und die tiefer liegende Lage wird die Luft auf natürliche Weise abgekühlt. Eine Straße durch dieses Gebiet würde den Smog in der Stadt erhöhen und die Lufttemperatur signifikant nach oben regulieren. (Stichwort: Frischluftzufuhr/Schneise für Zentrum Berlin-Ost, Klimaregulierung in Hitzeperioden)
  • Die Kosten der Trockenlegung des Feuchtgebietes wurden in der Berechnung nicht einbezogen.
  • Fehlende Prüfung auf geschützte Tier- und Pflanzenarten.
  • Vor einigen Jahren wurde ein Drainage-System saniert um die Keller der Stadtrandsiedlung Malchow vom Schichtenwasser zu befreien. Die Drainagewirkung des Feuchtgebietes würde durch die Errichtung der Straße zerstört und zahlreiche Siedlungshäuser wären erneut durch eindringendes Schichtenwasser bedroht bzw. würden beschädigt.
  • Im Plan wird von einer geringen Umweltbetroffenheit gesprochen. Dies ist eine Behauptung, die durch nichts bewiesen, nicht nachvollziehbar und nicht durch Fakten unterlegt ist. (siehe Natur- und Umweltschutz)
  • Die Probleme der Stau- und Lärmbelastung wären lediglich verlagert aus der Mitte des Dorfes Malchow an den Rand des Dorfes und der Stadtrandsiedlung Malchow. Im Plan ist eine 4-spurige Straße eingezeichnet. Jedoch sind die weiterführenden Straßen 2-spurig, was wiederum zu Staus führen würde.
  • Die Berliner Allee ist 2-spurig und teilweise mit einer 24-stündigen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h versehen. Zudem ist angedacht, diese Geschwindigkeitsbegrenzung auf das gesamte Berliner Stadtgebiet auszuweiten.
  • Eine Alternativprüfung zur bisher geplanten Ortsumgehung scheint nicht erfolgt zu sein.
  • Laut Plan sei die raumordnerische Bewertung nicht relevant – unverständlich.
  • Aus dem Plan des BVWP 2030 geht nicht hervor, ob eine Prüfung auf archäologische Bodendenkmäler erfolgt ist. Anwohner haben Kenntnis von mind. einem undokumentierten Bodendenkmal innerhalb des Streckenverlaufs. Erhöhung der geplanten Kosten durch Bauzeitverlängerung wäre die Folge.